Archiv der Kategorie: Tipps zum Verkehrsrecht

Kann meine Kaskoversicherung bei Alkohol am Steuer die Leistung kürzen?

Alkohol am Steuer kann sehr schnell zu einer Leistungskürzung im Rahmen der Kaskoversicherung führen. Entsprechend dem sogenannten Goslarer Orientierungsrahmen ergeben sich folgende unverbindlichen Empfehlungen bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit:

  • Ab 0,3 Promille bis zur Grenze 0,5 Promille (bzw. entsprechender Atemalkoholwert) = keine generelle Quote sondern Einzelfallfrage.
  • Ab 0,5 Promille (bzw. entsprechender Atemalkoholwert) bis zur Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit = 50 %
  • Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) = 100 %

Beachtlich ist, dass dieser Orientierungsrahmen lediglich als groben Einordnung dient und jeweils sämtliche Umstände des Einzelfall betrachtet und zur Quotenbildung herangezogen werden müssen. Aufgabe des Anwalts ist es daher, die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls herauszuarbeiten und mit deren Hilfe gegen den kürzenden Versicherer vorzugehen.

Bei Fragen: Unfallklick – Rechtsanwaltskanzlei Breitmoser 06183 802813

Steht mir nach einem Unfall Schmerzensgeld zu?

Ausgehend davon, dass der Unfallgegner insgesamt oder teilweise für die Unfallfolgen einzustehen hat, können Sie in der Regel für eingetretene Verletzungen Schmerzensgeld verlangen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kommt immer dann in Frage, wenn die erlittenen Verletzungen nicht nur unerheblich sind. Sinn des Schmerzensgeldes ist es, einen Ausgleich für die erlittenen Lebensbeeinträchtigungen zu erhalten. Maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldes sind die erlittene Heftigkeit, Größe und Dauer der Schmerzen, Leiden und/oder der Entstellungen. Auch seelische Beeinträchtigungen sind zu berücksichtigen.

Neben dem Schmerzensgeld kommt zum Beispiel auch ein Anspruch auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und Erwerbsschäden in Betracht. Zu den Heilbehandlungskosten zählen dabei neben den unmittelbaren ärztlichen Behandlungen auch etwaige Zuzahlungen zu Heilanwendungen (wie zum Beispiel Krankengymnastik), Kosten für Rezepte etc.. Fallen Sie als Arbeitskraft aus und haben Sie in Folge Einkommenseinbußen, steht ihnen auch diesbezüglich ein Ersatzanspruch zu.