Sie hatten einen Verkehrsunfall – Als Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Verkehrsrecht kümmern wir uns um Ihre Ansprüche – bundesweit !
Unfallhotline: 06183 815 9778
Wobei wir Ihnen gerne helfen:
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- Zügige Abwicklung des unfallbedingten Sachschadens gegenüber dem Unfallgegner, d.h. in der Regel gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder bei Eigen- oder Mitverschulden ggf. gegenüber Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung.
- Information über sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche wie Ersatz des Fahrzeugschadens, Personenschaden, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Auslagen etc..
- Kommunikation mit Versicherungen, Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.), Gutachtern, Ärzten und Dritten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: Direkt telefonisch unter 06183 8159778 oder über das Kontaktformular.
Eine erste Kontaktaufnahme ist für Sie in jedem Fall unverbindlich und kostenlos. Sollte nach der Kontaktaufnahme unsere Beauftragung erforderlich sein, werden wir selbstverständlich über anfallende Kosten und Risiken sprechen.
Was Sie außerdem von uns erwarten dürfen:
- Schnellstmögliche Reaktion auf Ihre Anfragen
- Unmittelbare Information über die Ihnen zustehenden Ansprüche
- Unmittelbarer Beginn Ihrer Schadensregulierung
- Information alternativer Unfallabwicklungsmöglichkeiten (z.B. Inanspruchnahme Ihrer Kaskoversicherung im Falle von Streitigkeiten über die Schuldfrage)
- detaillierte Aufklärung über die in Ihrem Fall bestehende Kostenrisiken
- professionelle Zusammenarbeit mit Werkstätten, Autohäusern und Gutachtern
- jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Fragen
Auch wenn Sie die Unfall-„Regulierung“ schon eigenständig in Angriff genommen haben gilt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Sind Versicherungen im Spiel, haben Sie es mit „Profis“ zu tun, deren Arbeit aus nichts anderem besteht, als Unfallschäden professionell abzuwickeln. Gehen Sie allerdings nicht davon aus, dass Versicherer „etwas zu verschenken“ haben. In nicht wenigen Fällen versuchen Versicherer die Ihnen zustehenden, berechtigen Ansprüche zu kürzen bzw. regulieren nur diejenigen Ansprüche, die auch tatsächlich ordnungsgemäß durch den Unfallgegner geltend gemacht werden.
Zum Thema Kosten:
Beachten Sie, dass im Falle eines Alleinverschuldens der Gegenseite die bei uns anfallenden Kosten in der Regel vollumfänglich durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet werden. Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung können wir direkt mit dieser abrechnen.
So erreichen Sie uns:
Unfallklick.de
Anwaltsskanzlei und Notar Breitmoser
Leipziger Str. 76
63526 Erlensee
Tel: 06183 815 9778
Fax: 06183 815 9782
Email: anwalt@unfallklick.de
Rechtsberatung im Raum Erlensee, Seligenstadt, Aschaffenburg, Hanau, Langenselbold, Offenbach, Gelnhausen, Bundesweit