OLG Frankfurt hält die Einschaltung eines Rechtsanwalt auch bei einfachen Unfällen für erforderlich

Gemäß der Auffassung des Oberlandesgerichtes Frankfurt im Urteil vom 1.12.2014 Az. 22 U 171/13 ist auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Das Gericht arumentiert damit, dass gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. es geradezu als fahrlässig erscheinen lässt, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Das soll nur dann nicht gelten, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agieren-des Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 – 31 C 2956/06 – NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 – 300 C 159/07 –).

Der Auffassung des Gerichts ist ausdrücklich zuzustimmen. Aus eigener Erfahrung ist der juristisch nicht vorgebildete Laie selbst bei der Abwicklung einfachster Unfälle regelmäig überfordert.