Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall kommt immer dann in Betracht, wenn Sie als Unfallopfer Verletzungen erlitten haben. Der Anspruch auf Schmerzensgeld dient dazu, den vom Verletzten erlittenen so genannten immateriellen Schaden ausgleichen. Er soll für den Verletzen zum einen ein Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden sein und zum anderen soll das Schmerzensgeld dem Verletzen Genugtuung für das verschaffen, was ihm der Schädiger angetan hat.
Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist dabei abhängig von den eingetretenen Verletzungen. Ein Mitverschulden des Verletzen ist regelmäßig anzurechnen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird zumeist anhand von so genannten Schmerzensgeldtabellen bestimmt. In diesen Tabellen ist eine Vielzahl der bisher durch die deutschen Gerichte ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträge geordnet nach Verletzungen zusammengefasst.
Beispiele für Schmerzensgeldbeträge:
1. Mandant wurde als Fahrer eines PKW durch einen Auffahrunfall verletzt. Als objektiver Befund wurden durch den Arzt Bewegungseinschränkungen verbunden mit Schmerzen im HWS-Bereich festgestellt. Als Diagnose wurde HWS-Distorsion angegeben. Es erfolgte ein Krankschreibung von zwei Wochen (1 Woche Arbeitsunfähigkeit von 100% sowie 1 Woche 50%. Zahlung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in Höhe von 600,00 €.